Grundsätzlich liegt die Haftung bei gemietetem Material während des Mietzeitraums immer beim Mieter. Dies beginnt mit der Übergabe (unterzeichneter Lieferschein) und endet bei der Rückgabe.
Das gemietete Equipment wird dann im Lager auf etwaige Schäden getestet und untersucht. Für alle Schäden, die im Mietzeitraum auftreten (dazu zählt auch Diebstahl/Verlust), haftet der Mieter. Unabhängig davon, wer die Schäden verursacht hat. Der Mieter muss für die Reparaturkosten bzw. Wiederherstellungskosten aufkommen. Dies ist ähnlich wie bei der Anmietung eines Fahrzeugs.

Wir (bzw. unsere Versicherung) kann das Mietequipment im Mietzeitraum aus rechtlichen Gründen nicht generell versichern.
Es besteht aber die Möglichkeit, eine spezielle Event-Versicherung für das gemietete Equipment abzuschließen. Die meisten Versicherungen bieten dies an („Elektronik-Versicherung“), manche erst auf Nachfragen. Die Prämie ist erfahrungsgemäß günstig. Wichtig: Immer auf den Wiederherstellungswert versichern, nicht auf den Zeitwert!

Wir empfehlen auf jeden Fall den Abschluss einer Event-Versicherung. Die Reparaturkosten (bzw. Wiederherstellungskosten) können gerade bei technischen Geräten schnell sehr hohe Beträge erreichen. Auch eine Event-Haftplichtversicherung ist immer zu empfehlen.

Wir beraten und unterstützen zum Thema Event-Versicherung wo wir können!